+++ Neue Aufgaben für die Bundeswehr +++ Einsatz bricht Völkerrecht +++ Abstimmungen im Bundestag +++
Liebe Leser*innen,
am Mittwoch wurde der Antrag zur Verlängerung und Erweiterung des Bundeswehrwehreinsatzes in Syrien und Irak mit den Stimmen der Koalition und der FDP angenommen. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE stimmten dagegen.
Einsatz um neue Aufgaben ergänzt
Der Bundeswehreinsatz in Syrien, der laut Beschluss des Bundestages vom 24. Oktober zum 31. März 2020 beendet werden sollte, wird nun fortgesetzt und um neue Aufgaben ergänzt.
So werden zwar die Luftaufklärungsflüge der Bundeswehr – gegen den Willen von CDU/CSU und FDP – eingestellt. Neben der Luftbetankung werden deutsche Soldat*innen zukünftig aber auch für die bodengebundene Luftraumüberwachung und den Lufttransport der Anti-IS-Koalition verantwortlich sein. Die Erweiterung des Aufgabenbereiches der Bundeswehr zeigt sich auch in den gestiegenen Ausgaben: 54,3 Millionen Euro soll der Einsatz kosten, rund 11,8 Millionen Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Deutsche Soldat*innen weiter völkerrechtswidrig in Syrien und Irak
Auch weiterhin ist der Bundeswehreinsatz in Syrien und Irak vom Völkerrecht nicht gedeckt. Die Bundesregierung ignoriert den Beschluss des irakischen Parlamentes, alle ausländischen Truppen aus dem Land abzuziehen. Zudem verweist sie in ihrer völkerrechtlichen Begründung auf den Briefverkehr zwischen NATO-Generalsekretär Stoltenberg und dem geschäftsführenden irakischen Premierminister Adil Abd al-Mahdi, der bereits im November 2019 von seinem Amt zurücktrat. Eine völkerrechtliche Begründung für den Einsatz auf syrischem Gebiet liefert die Bundesregierung in ihrem Antrag nicht.
Wir kritisieren, dass die Bundeswehreinsätze in Syrien und Irak weiterhin unter dasselbe Mandat fallen. Die Bundestagsabgeordneten sollen mit einer Stimme sowohl über eine mögliche Eingliederung der Bundeswehr in die „NATO Mission Irak“ als auch über die Aufgaben der Bundeswehr in Syrien entscheiden.
Abstimmungen im Bundestag
Aufgrund der vom Bundestag getroffenen Maßnahmen, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen, wurde diesmal nicht namentlich sondern im Plenum - also mit Handzeichen anstelle von Stimmkarten - abgestimmt.
Wir haben Verständnis dafür, dass der Parlamentsbetrieb zurzeit nur eingeschränkt ablaufen kann und Abstimmungsverfahren temporär umgestellt werden müssen. Wichtig ist es, dass diese Änderungen im Abstimmungsverfahren sobald wie möglich wieder rückgängig gemacht und bestehende Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht langfristig gelockert werden.
Viele Grüße und gute Gesundheit
Das MACHT FRIEDEN.-Team
Unsere Pressemitteilung mit weiteren Details zum Bundeswehrmandat für Syrien und Irak findet ihr hier.