Lobbymail zur bevorstehenden Abstimmung über den Einsatz der Bundeswehr in Syrien und dem Irak

Lobbying

 

Morgen, am 18.10.2018, findet im Bundestag die 4. Abstimmung zum Bundeswehreinsatz in Syrien statt. Zudem stimmen die Abgeordneten über die Mission der Bundeswehr im Irak ab.

Nachdem die Lobbybriefe unserer Kampagne am 8. Oktober an die Bundestagsabgeordneten übergeben wurden, wenden wir uns nun, kurz vor der Abstimmung, ein zweites Mal an die Entscheidungsträger*innen im Parlament. Mit unserer Mail wollen wir noch einmal unsere Einschätzungen deutlich machen und auf die Gefahren einer Verlängerung des Mandates hinweisen. Allein friedliche Mittel können zu nachhaltigem Frieden in Syrien und dem Irak führen!

Hier gibt es die Lobbymail an die Abgeordneten des Bundestages als PDF-Datei.

 

Liebe*r Abgeordnete,

wir bitten hier noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit für die anstehende Entscheidung über die Fortsetzung des Bundeswehrmandates für Syrien und den Irak, da die Bundesregierung ihren Antrag (Drucksache 19/4719) inzwischen begründet hat.

Die Kampagne MACHT FRIEDEN. setzt sich für die Abkehr von militärischen Interventionen und stattdessen für zivile Maßnahmen angesichts kriegerischer Auseinandersetzungen ein. Es zeigt sich auch im Falle von Syrien, dass Verhandlungen zumindest zu einem Rückgang der Kampfhandlungen und damit zu weniger Toten und Verletzten führen können.

Im Falle des Auslandseinsatzes der Bundeswehr in Syrien und im Irak sehen wir zudem erhebliche völkerrechtliche Probleme. Die Bundesregierung stellt die Ausbildungsmission im Irak unter folgenden Vorbehalt: Bestätigt das irakische Parlament bis zum 30.04.2019 „in geeigneter Form“ die Einladung zur Fortsetzung des Einsatzes nicht, so wird dieser zum 31.10.2019 beendet. Tatsächlich forderte das irakische Parlament bereits am 01.03.2018 von der Regierung einen Zeitplan für den Abzug fremder Truppen aus dem Irak (1). Aus der Parlamentswahl im Irak am 12.05.2018 gingen die Kritiker des Einsatzes ausländischen Militärs im Irak mit dem Erfolg des „Saairun“ Wahlbündnisses deutlich gestärkt hervor (2).

Während die Bundesregierung im Falle des Iraks die völkerrechtliche Problematik zumindest im Ansatz zur Kenntnis nimmt, beruft sie sich für das Syrienmandat auf eine Argumentation, die nicht schlüssig ist. Diese beruht auf verschiedenen UN-Resolutionen, die, wie Resolution 2249, gleich am Anfang die Unverletzlichkeit des Territoriums souveräner Staaten bekräftigen - worauf auch Syrien unzweifelhaft einen Anspruch hat. Die Argumentation der Bundesregierung beschränkt sich auf folgende Behauptung:

„In diesem Zusammenhang werden auch militärische Maßnahmen auf syrischem Gebiet durchgeführt, da die syrische Regierung weiterhin nicht in der Lage ist, alle von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch den IS zu unterbinden.“ (3)

Die syrische Regierung geht gegen den IS vor und eroberte im Jahr 2017 den größten Teil der vom IS besetzten Gebiete Syriens westlich des Euphrats zurück (4, 5, 6, 7, 8, 9). Östlich des Euphrats sowie am Grenzübergang Al-Tanf wird die syrische Armee an der Wiederherstellung der Souveränität, einschließlich der Bekämpfung des IS, gehindert. Die USA proklamieren den Euphrat als - völkerrechtlich nicht legitimierte - Demarkationslinie („Demarcation Line“) (10). Syrische Armeeeinheiten und Verbündete werden - auch im Rahmen von „Inherent Resolve“ - angegriffen, wenn sie jenseits dieser Demarkationslinien operieren (11). Derartige Vorfälle sind nicht durch den Kampf gegen den IS begründet. Sie beinhalten das Risiko militärischer Auseinandersetzungen zwischen den USA/„Inherent Resolve“ und Russland (12). Syrische Kampfflugzeuge im Einsatz gegen den IS wurden von den Koalitionstruppen und Israel abgeschossen (13, 14, 15, 16).

De facto unterstützt „Inherent Resolve“ nicht-reguläre Einheiten, und hindert die Regierung in Damaskus nicht nur an einem militärischen Sieg, sondern auch an der Wiederherstellung der territorialen Integrität Syriens.

So wird gegen die letzte größere IS-Präsenz in Syrien, ein gerade einmal 25 km langer und 5 km breiter Streifen zwischen Hajin und Abu Kamal östlich des Euphrats und damit hinter der „Demarcation Line“, seit fast einem Jahr kaum vorgegangen (17). Der letzte UNSC-Monitoring-Bericht über den sogenannten Islamischen Staat spricht in diesem Zusammenhang von einer „Atempause“ für den IS („Breathing Space“) (18). Diese erleichtere dem IS den Übergang von einem Staatsgebilde zu einer terroristischen Organisation.

Die Arabische Republik Syrien hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie keine US-Truppen auf ihrem Territorium wünscht (19). Die völkerrechtliche Bewertung der Aktivitäten von „Inherent Resolve“ ist unabhängig von subjektiven Aussagen zu ihrer (moralischen) Legitimität. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages konstatiert bezüglich des Handelns der USA als Teil der internationalen „Anti-IS-Allianz“:

„Da der “IS” seine territoriale Herrschaftsgewalt in Syrien weitgehend eingebüßt hat, ist auch der Rekurs auf das Selbstverteidigungsrecht zunehmend schwerer zu begründen. […] Die militärische Präsenz der USA in Syrien im Kampf gegen den “IS” ist unter dem Blickwinkel des Rechts auf Selbstverteidigung gegen nicht-staatliche Akteure völkerrechtlich umstritten und lässt sich mit abnehmender territorialer Präsenz des “IS” in Syrien immer weniger begründen.“ (20)

Die Begründung der Bundesregierung, die syrische Regierung sei „weiterhin nicht in der Lage [...], alle von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch den IS zu unterbinden“, trifft auf viele Staaten zu – man denke nur an die Herkunft vieler Terroristen, die in Europa an Anschlägen beteiligt waren. Ein Recht zum militärischen Eingreifen wird in diesen Fällen nicht konstatiert. Die syrische Regierung ist fraglos engagiert den IS zu bekämpfen, auch dies wird vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages festgestellt:

„Im Syrienkonflikt kann das Handeln des “IS” dem Assad-Regime allerdings bereits deshalb nicht zugerechnet werden, weil dieser selbst den “IS” bekämpft.“ (21)

Wir appellieren an Sie:

Lassen Sie nicht zu, dass unter dem Vorwand der Bekämpfung des IS das Völkerrecht und sein Gewaltverbot zur militärischen Durchsetzung globalstrategischer Interessen gebrochen wird. Tragen Sie dazu bei, das Kriegsleiden der Menschen in der Region zu beenden. Dazu wären neben einer Überprüfung der Sanktionen vor allem Maßnahmen der humanitären Hilfe, der Entwicklungshilfe und der Aufbau der dazu nötigen diplomatischen Beziehungen wichtig.

Stimmen Sie gegen eine Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an „Inherent Resolve“ und die Etablierung eines neuen Bundeswehreinsatzes im Irak!

 

Mit freundlichen Grüßen
die Sprecher*innen der Kampagne:
Susanne Grabenhorst (Vorsitzende IPPNW),
Berthold Keunecke (Vorsitzender Internationaler Versöhnungsbund Deutscher Zweig),
Ulrich Wohland (Werkstatt für Gewaltfreie Aktion Baden)

 

Quellen

1.) https://www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-iraq-coalition/iraqi-parliament-demands-timeline-for-foreign-troop-withdrawal-idUSKCN1GD54H
2.) https://www.reuters.com/article/us-iraq-election-results/cleric-moqtada-al-sadrs-bloc-wins-iraq-election-idUSKCN1IJ2X0
3.) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901093.pdf
4.) https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/islamischer-staat-palmyra-streikraefte-syriens-eingenommen-al-kaida
5.) https://www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-syria-army/syrian-army-captures-islamic-state-village-near-aleppo-idUSKBN1702B0
6.) https://www.tagesschau.de/ausland/syrien-homs-109.html
7.) https://www.tagesschau.de/ausland/syrien-is-109.html
8.) https://www.tagesschau.de/ausland/syrien-is-111.html
9.) https://youtu.be/BnM2bQJitjw?t=429
10.) https://dod.defense.gov/News/Transcripts/Transcript-View/Article/1406278/press-gaggle-with-secretary-mattis/
11.) http://www.inherentresolve.mil/News/News-Releases/News-Article-View/Article/1435218/unprovoked-attack-by-syrian-pro-regime-forces-prompts-coalition-defensive-strik/
12.) https://www.airforcetimes.com/flashpoints/2017/12/14/us-f-22s-intercept-russian-fighter-jets-fire-warning-flares/
13.) https://www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-syria-usa-idUSKBN1990XI
14.) http://www.syriahr.com/en/?p=68314
15.) https://www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-syria-israel-warplane/syrian-state-media-israel-targeted-syrian-war-plane-in-syrian-airspace-idUSKBN1KE1L8
16.) Video der „Haaretz“ unter https://www.youtube.com/watch?v=YzkIr0D2OA0
17.) https://www.friedenskooperative.de/sites/default/files/anhang_karten_syrien_anschreiben_an_bundestagsabgeordnete_vom_17.10.2018.pdf
18.) http://undocs.org/S/2018/705
19.) https://www.washingtonpost.com/world/middle_east/assad-threatens-to-expel-us-troops-from-syria-by-force/2018/05/31/e4ba8400-64d3-11e8-81ca-bb14593acaa6_story.html?utm_term=.366669242e62
20.) https://www.bundestag.de/blob/563850/05f6dec762a939978c22a132ee680b9a/wd-2-029-18-pdf-data.pdf
21.) Ebenda